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Mitgliedschaft

Wer kann Mitglied bei VETT werden?

Jeder Therapeut, der durch energetische Verfahren die Behandlung von Tieren ergänzen möchte, wie Tierärzte,Tierheilpraktiker, Pferdephysiotherapeuten und Pferdeosteopathen, Heilpraktiker, Physiotherapeuten und Ärzte

  • Angehörige pferdespezifischer Berufe wie z.B.
    Pferdewirtschaftsmeister, Hufschmiede,
    Reitpädagogen, Huforthopäden etc.
  • Alle Tierfreunde können als fördernde Mitglieder
    die Arbeit von VETT unterstützen.

Welche Verpflichtungen und Vorteile hat ein VETT – Mitglied?

Aktive Mitglieder
sind praktizierende Therapeuten, die die EPOS  Zusatzausbildung absolviert und mit Prüfung abgeschlossen haben

oder

eine andere energetische Ausbildung absolviert haben und 5 dokumentierte Fälle vorlegen. Eine Vorlage für die Dokumentation finden Sie hier.  

  • Aktive Mitglieder verpflichten sich zu jährlichen Fortbildungen.
  • Aktive Mitglieder können sich über Facebook (Gruppe: Vett Info) austauschen.
  • Sie erhalten Fachinformationen und Rundbriefe über Naturheilverfahren.
  • Sie erhalten Vergünstigungen beim Besuch von Veranstaltungen des VETT Verbandes.
  • Eintrag in die Therapeutenliste im Internet mit Verlinkung zur eigenen Website
  • Bezug der Verbandszeitung VETT aktuell kostenlos
  • Nutzung von Werbematerialien

 

Passive Mitglieder
sind Therapeuten, die nicht praktizieren oder noch keine energetische Ausbildung haben.

  • Passive Mitglider erhalten eine Ermäßigung bei Teilnahme an VETT-Seminaren- und Veranstaltungen.
  • Bezug der Verbandszeitung VETT aktuell kostenlos

 

Fördernde Mitglieder
sind interessierte Therapeuten, Tierbesitzer und Tierfreunde, die die Ziele des Verbandes unterstützen. Sie können sich über Facebook informieren oder ihre Fragen direkt an aktive Mitglieder richten.

 

Wie kann ich VETT-Mitglied werden?

Wenn Sie sich für eine Mitgliedschaft im VETT Verband energetisch arbeitender Tier-Therapeuten interessieren, füllen Sie bitte die Beitrittserklärung aus und lassen uns diese zukommen. Wir würden uns freuen, Sie als neues Mitglied begrüßen zu dürfen!

VETT Mitgliedschaft auf einem Blick

Das ab Januar 2022 geltende neue Tierarzneimittelgesetz für Tiertherapeuten bringt erhebliche Einschränkungen für Therapeuten. Deshalb wird ein Beitritt zur Kooperation der Tierheilpraktikerverbände (KTHP) erwogen. Im Vorfeld wurde mit der KTHP schon Verbindung aufgenommen. U.a. prüfen die Tierheilpraktiker- und Tiertherapeutenverbände, die bereits der KTHP angeschlossen sind, mit Nachdruck rechtliche Schritte und Möglichkeiten zur Einflussnahme z. B. Verfassungsbeschwerde vorzubereiten.

Der Vett-Verband ist zu klein und finanziell zu schwach, um solche rechtlichen Schritte zu unternehmen. Eine Mitgliedschaft bei der KTHP ist standespolitisch deshalb dringend erforderlich.

Die Mitgliederversammlung 2021 beschloss trotz der mit der Mitgliedschaft verbundenen Beitragserhöhung ohne Gegenstimmen und ohne Enthaltungen, den Beitritt zur KTHP.

Der Mitgliedsbeitrag beträgt ab 01.01.2022 125,00 €

 

Seminarraum